Wahlberechtigte, die am 18. Januar 2009 ihr Wahllokal aus wichtigem Grund nicht aufsuchen können, erhalten auf schriftlichen Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Eine Antragstellung per Telefon ist rechtlich nicht zulässig. Wer den Briefwahlantrag für eine andere wahlberechtigte Person stellen will, benötigt deren schriftliche Vollmacht. Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt werden.

Weitere Hinweise:
http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2913&_ffmpar[_id_inhalt]=54344